Juristische Ahndung gegen Melker KZ-Täter

Juristische Ahndung gegen Melker KZ-Täter
Baracke der Lagerführung – Foto Nachkriegszeit Hilda Lepetit

Bereits in den ersten Tagen nach der Befreiung des Lagers Mauthausen begannen die US-amerikanischen Behörden in Mauthausen mit Ermittlungen gegen potenzielle NS-Verbrecher und inhaftierten Tausende SS-Angehörige und frühere Funktionshäftlinge in Internierungslagern.

In den Folgemonaten nahmen auch die französischen, britischen und sowjetischen Besatzer in ihren jeweiligen Zonen Ermittlungen vor und fahndeten nach verdächtigen Personen, gleichzeitig entwickelten sich in vielen Ländern Europas, wie etwa Polen, der Tschechoslowakei und auch Österreich, zeitlich befristete nationale Sondergesetzgebungen zur Ahndung von NS-Verbrechen. Die im KZ-Außenlager Melk begangenen Verbrechen wurden sowohl von alliierten Militärgerichten als auch von Volksgerichten auf nationaler Ebene thematisiert. In Summe wurden mehr als 20 ehemalige Mitglieder der Lagerverwaltung und der Wachmannschaften (hauptsächlich Angehöriger der Luftwaffe) sowie ehemalige Funktionshäftlinge und Zivilisten vor Gericht gestellt. Darunter etwa der Melker Lagerführer Julius Ludolph und der Leiter des Vorratsmagazins Otto Striegel, die im Rahmen eines US-amerikanischen Mauthausen-Prozesses, durchgeführt auf dem Areal des ehemaligen KZ-Lagers Dachau, im Mai 1946 für schuldig befunden und ein Jahr später in Landsberg am Lech gehängt wurden. In den Jahren 1947 bzw. 1949 wurden die beiden ehemaligen Melker Kapos Fidel Balbas und Uli Schmidt von einem französischen Militärgericht in Rastatt für schuldig befunden, in Melk mehrere ihrer Mithäftlinge durch schwere Misshandlungen ermordet zu haben, und ebenfalls hingerichtet. Verurteilt wurde auch der für zahlreiche Morde im Melker Häftlingsrevier verantwortliche SS-Sanitätsdienstgrad Gottlieb Muzikant. Er wurde in der BRD vor dem Landgericht Fulda im Jahr 1960 zu 21-facher lebenslanger Haft verurteilt. Das Volksgericht beim Landesgericht Wien schloss insgesamt drei Verfahren im Zusammenhang mit Verbrechen, die im KZ-Außenlager Melk begangen worden waren, mit einem Urteil ab. Die Prozesse richteten sich gegen ehemaligen Zivilisten Edmund Schödl, der als Elektriker für die Firma Felten und Guilleaume in Melk eingesetzt gewesen war (3 Jahre Haft), gegen den früheren Unterkapo Josef Fischer (Freispruch) sowie gegen Franz Höger, einen Zugführer der Wehrmacht, der als Wachkommandant in der Häftlingsbewachung eingesetzt gewesen war (10 Jahre Haft). 

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